Was bedeuten die neuen Vorschriften zu Tracking-Pixeln in Frankreich und Italien für GetResponse-Nutzer?

Sowohl Italien als auch Frankreich haben neue Richtlinien zur Verwendung von Open-Tracking-Pixeln (den unsichtbaren Bildern, mit denen erfasst wird, wann ein Empfänger eine E-Mail öffnet) in Marketing-E-Mails verabschiedet. Kurz gesagt: Die Datenschutzbehörden beider Länder behandeln ein Open-Tracking-Pixel genauso wie ein Cookie, was bedeutet, dass in den meisten Fällen die Einwilligung des Empfängers erforderlich ist.

Die neuen Auslegungen wirken sich auf die Erfassung der Öffnungsrate aus, wenn du E-Mails an Kontakte mit Sitz in Italien oder Frankreich versendest oder wenn du als Absender in Italien oder Frankreich ansässig bist. Das Klickerfassung betrifft dies nicht, da diese anders funktioniert und nicht in den Geltungsbereich der beiden Richtlinien fällt.

Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Wie diese Vorschriften auf dein Unternehmen zutreffen, hängt von deiner konkreten Situation ab. Bitte wende dich an deinen lokalen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsbeistand, um zu klären, was du tun musst.

Wer muss die Vorschriften einhalten

Du musst diese Richtlinien beachten, wenn:

  • dein Unternehmen seinen Sitz in Italien oder Frankreich hat und du E-Mails mit einem Öffnungs-Tracking-Pixel an Empfänger mit Wohnsitz in Italien oder Frankreich versendest,
  • du E-Mails mit einem Open-Tracking-Pixel an Empfänger mit Sitz in Italien oder Frankreich versendest, unabhängig davon, wo dein eigenes Unternehmen ansässig ist,
  • dein Unternehmen seinen Sitz in Italien oder Frankreich hat und du E-Mails mit einem Open-Tracking-Pixel an Empfänger in anderen Ländern versendest, da du den Prüfungen der nationalen (italienischen oder französischen) Aufsichtsbehörden unterliegst.

Bestimmte Verwendungszwecke eines Tracking-Pixels sind generell von der Einwilligungspflicht ausgenommen, wie beispielsweise anonymisierte, aggregierte Öffnungsratenstatistiken (die nicht an eine bestimmte Person gebunden sind) sowie Pixel, die ausschließlich für Sicherheits-, Authentifizierungs- oder bestimmte Transaktionszwecke verwendet werden; in einigen Punkten unterscheiden sich jedoch die Auslegungen der französischen und italienischen nationalen Behörden voneinander.

Was ändert sich in Italien

Die italienische Datenschutzbehörde (Garante per la Protezione dei Dati Personali) hat die Bestimmung Nr. 284 verabschiedet, ihre ersten speziellen Leitlinien zu Tracking-Pixeln in E-Mails. Die Leitlinien wurden am 29. April 2026 im Amtsblatt veröffentlicht, wodurch eine sechsmonatige Übergangsfrist begann.

Frist: 28. Oktober 2026

Was erforderlich ist: Vorabinformation über das Öffnungsverfolgen und eine Opt-in-Einwilligung vor der Verwendung eines Öffnungsverfolgungspixels, das einen einzelnen Empfänger identifiziert, es sei denn, es gilt eine spezifische Ausnahmeregelung. Der Garante erlaubt es, die Einwilligung zum Tracking zusammen mit der Einwilligung für Marketing-E-Mails einzuholen, sofern die Verarbeitungszwecke dieselben sind. Für Kontakte, die nach der offiziellen Veröffentlichung der Richtlinien bereits auf der Liste stehen, haben Absender sechs Monate Zeit, um die Empfänger über das Öffnungs-Tracking in E-Mails zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, dem Tracking zu widersprechen. Dies kann in der nächsten regulären E-Mail an diese Kontakte geschehen. Ein separater Hinweis ist nicht erforderlich.

Quelle: https://www.garanteprivacy.it/home/docweb/-/docweb-display/docweb/10241943

Was ändert sich in Frankreich

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat den Beschluss Nr. 2026-042 verabschiedet, eine Empfehlung zu Tracking-Pixeln in E-Mails, die am 14. April 2026 veröffentlicht wurde.

Hinweis: Der Text der CNIL ist eine offizielle Empfehlung. Er erläutert vielmehr, wie die CNIL Artikel 82 des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés) auslegt und durchsetzt, der bereits die Einwilligung zum Lesen oder Schreiben von Informationen auf dem Gerät eines Nutzers vorschreibt. Die CNIL hat angekündigt, dass sie nach Ablauf der unten genannten Übergangsfrist damit beginnen wird, die Einhaltung dieser Auslegung des Gesetzes zu überprüfen.

In Kraft seit: 14. April 2026, als die Empfehlung veröffentlicht wurde. Für Kontakte, die bereits in deiner Liste stehen, weist die CNIL auf eine dreimonatige Übergangsfrist hin – bis zum 14. Juli 2026 –, in der du die Empfänger über das Tracking von E-Mail-Öffnungen informieren und ihnen die Möglichkeit zum Opt-out geben solltest; es handelt sich dabei nicht um eine gesetzliche Frist, sondern um den Zeitpunkt, ab dem die CNIL nach eigenen Angaben mit der Überprüfung der Einhaltung beginnen wird. Für jede neue E-Mail-Adresse, die nach dem 14. April 2026 erfasst wird und deren Öffnungen nachverfolgt werden sollen, sind von Anfang an Informationen zum Tracking sowie eine gültige Einwilligung erforderlich – ohne Übergangsfrist.

Was erforderlich ist: eine vorherige, freiwillig erteilte Einwilligung vor der Verwendung eines individualisierten Tracking-Pixels, die getrennt von der Einwilligung zum Marketing eingeholt wird, sowie eine einfache Möglichkeit für die Empfänger, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Quelle: https://www.cnil.fr/fr/recommandation-pixel-suivi-courriels

Was unternimmt GetResponse in dieser Hinsicht

Wir kennen die Richtlinien zur Verwendung von Open-Tracking-Pixeln in der E-Mail-Kommunikation und arbeiten aktiv an den notwendigen Produktänderungen, um die darin festgelegten Anforderungen zu erfüllen.

Sie können die Öffnungsnachverfolgung direkt in den Nachrichteneinstellungen deaktivieren. Klicken Sie hier, um eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu erhalten.

Wenn Sie eine E-Commerce-Kampagne mit einem Price Drop- oder Abandoned Cart-Szenario durchführen, können Sie die Öffnungsverfolgung in den Kampagneneinstellungen deaktivieren. Nach der Deaktivierung verfolgen wir keine Öffnungen mehr für alle Marketing-E-Mails, die im Rahmen dieser Kampagne versendet werden. Transaktions-E-Mails funktionieren weiterhin wie gewohnt und sind nicht betroffen.

Weitere Updates folgen. Wir können noch keine bestätigten Details oder einen konkreten Zeitplan für jede weitere Änderung nennen, können aber bestätigen, dass weitere Anpassungen an der Open-Tracking-Funktion vorgenommen werden.

Wir werden diesen Artikel aktualisieren, sobald diese Änderungen live sind.

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