Meine Listen sind Single-Opt-In. Ist Double Opt-in erforderlich, um DSGVO-konform zu sein?

Das Double-Opt-in hat Vorteile, reicht jedoch nicht aus, um die DSGVO einzuhalten. Double oder Single Opt-in allein garantieren noch keine DSGVO-Konformität, da sie nicht ausreichen, um die Zustimmung nachzuweisen. Sie helfen Ihnen auch nicht dabei, die Zustimmung Ihrer Kontakte zu verfolgen. Die DSGVO verlangt von Ihnen:

  • Ihren in der EU ansässigen Kontakten klar mitteilen, wie Sie ihre Informationen verwenden werden,
  • Einwilligung zur Verwendung ihrer Daten einholen,
  • geben Sie ihnen einen einfachen Zugang, um ihre Einwilligung zu widerrufen.

Um die Zustimmung beim Abonnement zu sammeln und nachzuverfolgen, fügen Sie Ihren Anmeldeformularen oder Landing-Pages Kontrollkästchenfelder mit Zustimmungsklauseln und einen Link zu Ihrer Datenschutzrichtlinie hinzu. Natürlich können Sie den zusätzlichen Bestätigungsschritt aktivieren, um die Zustellbarkeit und die Klickraten zu verbessern. Verlassen Sie sich jedoch nicht ausschließlich auf Double-Opt-in, um die DSGVO einzuhalten.

Dieser Inhalt wird nur zu Bildungszwecken bereitgestellt. Die DSGVO ist faktenspezifisch und die Art und Weise, wie sie auf Ihr Unternehmen angewendet wird, kann sich von dem unterscheiden, was in diesem Artikel besprochen wird. Bitte betrachten Sie es nicht als Ersatz für ein professionelles Rechtsgutachten. Wenden Sie sich immer an Ihren Anwalt oder andere für den Datenschutz zuständige Fachleute in Ihrer Organisation. GetResponse kann nicht für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf die hier enthaltenen Inhalte oder Materialien ergeben.

Muss ich Kontakte, die zu einer einzelnen Opt-in-Liste hinzugefügt wurden, erneut bestätigen?

Das Vorhandensein von Single-Opt-in-Listen bedeutet nicht automatisch, dass Sie eine Bestätigungs-E-Mail an Kontakte in diesen Listen senden müssen. Wenn Ihre Liste Single-Opt-in ist, Sie aber Ihre Zustimmung nachweisen können, müssen Sie keine erneute Bestätigungskampagne durchführen.

Sie sollten eine erneute Bestätigungs-E-Mail senden, wenn Sie:

  • nicht nachweisen können, dass Ihre Kontakte Ihnen eine klare Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegeben haben,
  • ihre Kontaktinformationen auf eine andere Weise als die, der sie zugestimmt haben, verwenden. Sie haben beispielsweise zugestimmt, Bildungsinhalte zu erhalten, aber Sie haben ihnen Marketing-E-Mails gesendet